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Nr. 40/2020/7/A

Rechtsvorschlag mangels neuen Vermögens; Rechtsmittelweg gegen Summarentscheide ohne Anspruchsprüfung – Art. 265a Abs. 1 und 4 SchKG.

Schaffhausen · 2020-08-18 · Deutsch SH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Der Rechtsmittelausschluss nach Art. 265a Abs. 1 SchKG bezieht sich nur auf materielle Entscheide über die Bewilligung oder Nichtbewilligung des mit fehlendem neuen Vermögen begründeten Rechtsvorschlags. Gegen Summarentscheide ohne Anspruchsprüfung steht der kantonale Rechtsmittelweg offen (E. 1).